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Unternehmensstandort

Pachtangebote im Port autonome de Strasbourg

Nach Maßgabe der geltenden französischen Bestimmungen (französische Gesetzessammlung zum Eigentum juristischer Personen öffentlichen Rechts (Code général de la propriété des personnes publiques) in der durch die französische Verordnung Nr. 2017-562 vom 19. April 2017 geänderten Fassung) bietet der Port autonome de Strasbourg Ihnen Zugang zu Immobilienangeboten.

1. Diesbezüglich gelten für folgende unter die genannten Bestimmungen fallende gewerbliche Immobilien (Grundstücke, Gebäude….) seitens des PAS Vorabregelungen für die Erteilung von Belegungstiteln für öffentliche Liegenschaften (das Verzeichnis wird monatlich aktualisiert):

Bewerbungen sind zusammen mit geeigneten Unterlagen (Satzung, Kbis, Projektbeschreibung mit Angabe von Investitionsumfang und Art der Gewerbetätigkeit, Betriebsrechnungen sowie sonstige relevante Auskünfte) bis zum jeweils angegebenen Annahmeschluss gegen Empfangsbestätigung unter nachstehender Anschrift

Port autonome de Strasbourg
Direction de la valorisation du domaine
25 rue de la Nuée Bleue – CS 80407
67002 Strasbourg Cedex
Frankreich

an die Liegenschaftsabteilung des Straßburger Hafens zu richten.

Bei mehreren Bewerbern findet ein Auswahlverfahren statt, die Auswahlkriterien werden den Bewerbern bekannt gegeben.

Der PAS behält sich vor, Belegungstitel nicht zu erteilen, insbesondere wenn die Bewerbungsunterlagen unvollständig sind.

2° Für bestimmte Bereiche ist ein Projektaufruf durchzuführen, der Gegenstand einer gesonderten Anzeige ist.

3° Zudem werden Interessenten darüber aufgeklärt, dass nach Maßgabe von Artikel L2122-1-1 und L2122-1-3 der französischen Gesetzessammlung zum Eigentum juristischer Personen öffentlichen Rechts (Code général de la propriété des personnes publiques) in nachstehenden Fällen Urkunden über die Belegung öffentlicher Liegenschaften aus rechtlichen oder sachlichen Gründen ohne Vorabveröffentlichung ausgestellt werden (kurzzeitige Belegung, anderweitige Verfügbarkeit öffentlicher Liegenschaften, Alleinberechtigung zur Nutzung der nachgeordneten Liegenschaft, Erteilung des Belegungstitels nach erfolglosem ersten Auswahlverfahren, Erteilung des Belegungstitels aus geographischen, physikalischen, technischen oder betriebsrelevanten Erwägungen im Hinblick auf die öffentliche Liegenschaftsparzelle, Erteilung des Belegungstitels aufgrund behördlicher Erfordernisse oder aufgrund von Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit, usw.).